Insolvenzrechtliche Beratung

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Insolvenzrechtliche Beratung

Beratung und gerichtliche Vertretung von Geschäftsführern, Vorständen und Aufsichtsräten im Hinblick auf die Pflichten und  Haftungsfragen bei drohender Insolvenz des Unternehmens bzw. in der Insolvenz.


Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung in der Auseinandersetzung mit Insolvenzverwaltern ist es mir möglich, die Geschäftsleitung und Aufsichtsräte bei Haftungsansprüchen wegen angeblicher Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit-und/oder Überschuldung des Unternehmens qualifiziert zu beraten und gerichtlich zu vertreten. Ich verfüge in diesem Bereich über eine umfassende gerichtliche Erfahrung in allen Instanzenzügen.


Bei der Beurteilung der Frage, ob eine Überschuldung des Unternehmens vorliegt, ist eine enge Zusammenarbeit mit den steuerlichen Beratern des Unternehmens erforderlich.


Besonderes Augenmerk ist dabei auf vorhandene Bilanzen (Jahresabschlüsse) zu legen. Behauptet der Insolvenzverwalter eine Überschuldung und legt dieser zum Nachweis zunächst eine Bilanz des Unternehmens vor, welche eine Überschuldung ausweist, so hat der Insolvenzverwalter seiner Beweislast zunächst genüge getan. Es obliegt dann der Geschäftsleitung zu beweisen, warum eine Überschuldung nicht gegeben ist.

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